Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/08/0130

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/08/0131

Rechtssatz

Hinsichtlich der Abgrenzung des Dienstvertrages (der Beschäftigung nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG) vom freien Dienstvertrag einerseits und vom Werkvertrag andererseits entspricht es der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass allen drei Vertragstypen die freiwillige Verpflichtung zur Arbeit, die Entgeltlichkeit sowie eine gewisse Dauer gemeinsam ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080130.L01