Verwaltungsgerichtshof
04.10.2022
Ra 2022/08/0130
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/08/0131
Hinsichtlich der Abgrenzung des Dienstvertrages (der Beschäftigung nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG) vom freien Dienstvertrag einerseits und vom Werkvertrag andererseits entspricht es der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass allen drei Vertragstypen die freiwillige Verpflichtung zur Arbeit, die Entgeltlichkeit sowie eine gewisse Dauer gemeinsam ist.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080130.L01