Verwaltungsgerichtshof
03.08.2022
Ra 2022/08/0079
Die Eintragung der Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH im Firmenbuch hat nur deklarative Bedeutung; die Bestellung ist nach Zustimmung des Geschäftsführers sofort wirksam, und er ist bereits vor der Eintragung zu Vertretungshandlungen für die Gesellschaft berechtigt vergleiche VwGH 14.3.2001, 2000/08/0097, mwN). Das muss auch eine kontoführende Bank gegen sich gelten lassen, sobald ihr (im Sinn des Paragraph 15, Absatz eins, UGB) die Geschäftsführerbestellung bekannt gemacht wird.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080079.L02