Verwaltungsgerichtshof
04.06.2024
Ra 2022/08/0076
Bei der Höhe der "vorgeschriebenen Beiträge", an die Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2, GSVG anknüpft, handelt es sich um eine Sachverhaltsfrage, zu welcher - jedenfalls im Bestreitungsfall - durch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung untermauerte Feststellungen zu treffen sind. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Beträge als "vorgeschriebene Beiträge" im Sinn des Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2, GSVG zu qualifizieren sind, ist demgegenüber eine Rechtsfrage.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022080076.L03