Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/08/0076

Rechtssatz

Bei der Höhe der "vorgeschriebenen Beiträge", an die Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2, GSVG anknüpft, handelt es sich um eine Sachverhaltsfrage, zu welcher - jedenfalls im Bestreitungsfall - durch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung untermauerte Feststellungen zu treffen sind. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Beträge als "vorgeschriebene Beiträge" im Sinn des Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2, GSVG zu qualifizieren sind, ist demgegenüber eine Rechtsfrage.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022080076.L03