Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2025

Geschäftszahl

Ro 2022/08/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/08/0007 E 20. Dezember 2022 RS 4

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 23, Absatz 3, Litera h, BSVG kommt nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur dann zur Anwendung, wenn nicht alle Gesellschafter Miteigentümer des auf gemeinsame Rechnung und Gefahr geführten Betriebs im Sinn der Litera b, sind. Diese Subsidiarität wird auch in den Gesetzesmaterialien hervorgehoben vergleiche ErläutRV 2000 BlgNR 24. Gesetzgebungsperiode 27).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022080008.J02