Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/07/0222

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/07/0223

Ra 2022/07/0224

Ra 2022/07/0225

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/06/0177 B 11. März 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem in der vorliegenden Revision erstatteten Vorbringen geht nicht hervor, in welchem konkreten subjektiv-öffentlichen Recht sich die revisionswerbenden Nachbarn als verletzt erachten vergleiche Paragraph 19, Absatz eins, UVPG 2000) bzw. welche Umweltschutzvorschriften, deren Einhaltung die revisionswerbende Umweltorganisation als subjektives Recht im Verfahren geltend machen kann, konkret nicht eingehalten würden; ein abstraktes Recht "auf Feststellung der UVP-Pflicht" steht den revisionswerbenden Parteien hingegen nicht zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070222.L01