Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/07/0221

Rechtssatz

Dass die Einhaltung von abfallrechtlichen Vorschriften, die die Behandlung von Abfällen in Abfallbehandlungsanlagen regeln, nicht von der Verantwortlichkeit des abfallrechtlichen Geschäftsführers umfasst sein soll, ist weder der Rechtsprechung des VwGH vergleiche VwGH 26.9.2017, Ra 2017/05/0201) noch dem AWG 2002 selbst zu entnehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070221.L04