Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/07/0164

Rechtssatz

Das Verfahren zur Erlassung des Bescheides nach Paragraph 21 a, WRG 1959 ist ein Einparteienverfahren (VwGH 30.6.2016, Ro 2014/07/0028) und erfordert somit schon von seiner Ausgestaltung her naturgemäß ein Vorgehen gegen einen einzelnen Konsensinhaber. Auch bedingt die Änderung der Gesamtsituation ein Vorgehen gegen jeden einzelnen "Mitverursacher" (VwGH 19.4.2018, Ra 2017/07/0084 bis 0085).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070164.L06