Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/06/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/09/0243 B 7. Dezember 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Die hohe ordnungspolitische Relevanz als abstrakte Wertigkeit des durch die verletzte Norm geschützten Rechtsguts findet ihren Ausdruck bereits in der Höhe des gesetzlichen Strafrahmens und ist daher kein geeignetes Kriterium zur Strafausmessung innerhalb dieses im konkreten Einzelfall vergleiche VwGH 29.1.2020, Ra 2019/09/0079).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022060194.L02