Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.2022

Geschäftszahl

Ro 2022/06/0005

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2022/06/0006

Ro 2022/06/0007

Rechtssatz

Mitbeteiligter im Verfahren über die Revision einer anderen Partei sein und Kostenersatz beanspruchen kann nicht, wer selbst mit Revision gegen dieselbe Entscheidung vorgegangen ist vergleiche etwa VwGH 23.4.2021, Ra 2019/06/0161 oder auch bereits 24.5.2012, 2009/03/0149, jeweils mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022060005.J03