Verwaltungsgerichtshof
02.12.2024
Ra 2022/05/0179
GRS wie Ra 2016/05/0066 E 24. Jänner 2017 RS 7
Ein baupolizeilicher Abbruchauftrag darf erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines bereits anhängigen Bauansuchens vollstreckt werden vergleiche etwa das wegen der insoweit vergleichbaren Rechtslage nach der NÖ BauO 1996 im vorliegenden Zusammenhang maßgebliche E vom 15. Mai 2014, 2012/05/0144, und den Motivenbericht zu Paragraph 35, Absatz 2, Ziffer 3, NÖ BO 2014, Ltg.-477/B-23/2-2014).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050179.L02