Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/05/0016

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/05/0017

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung der Wr BauO - Ausgehend von der hohen Verschuldung der Zweitrevisionswerberin stehen der Stattgabe der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen vergleiche VwGH 3.12.2013, AW 2013/16/0049 mwN), sodass in die Interessenabwägung gar nicht einzutreten ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022050016.L01