Verwaltungsgerichtshof
17.02.2022
Ra 2022/05/0016
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/05/0017
Nichtstattgebung - Übertretung der Wr BauO - Ausgehend von der hohen Verschuldung der Zweitrevisionswerberin stehen der Stattgabe der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen vergleiche VwGH 3.12.2013, AW 2013/16/0049 mwN), sodass in die Interessenabwägung gar nicht einzutreten ist.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022050016.L01