Verwaltungsgerichtshof
29.09.2025
Ra 2022/04/0141
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0142
Bei Abwägungsentscheidungen nach Paragraph 17, Absatz 3, AVG kommt in Bezug auf das Legalitätsprinzip dem Verfahren insoweit Bedeutung zu, als die im Einzelfall in Betracht kommenden Belange umfassend zu erörtern sind und danach auf Grund nachvollziehbarer Kriterien darzutun ist, warum bestimmten Interessen ein Vorrang gegenüber anderen Interessen eingeräumt wird vergleiche VwGH 29.6.2023, Ra 2020/04/0026, Rn. 13, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040141.L07