Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0141

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/04/0142

Rechtssatz

Bei Abwägungsentscheidungen nach Paragraph 17, Absatz 3, AVG kommt in Bezug auf das Legalitätsprinzip dem Verfahren insoweit Bedeutung zu, als die im Einzelfall in Betracht kommenden Belange umfassend zu erörtern sind und danach auf Grund nachvollziehbarer Kriterien darzutun ist, warum bestimmten Interessen ein Vorrang gegenüber anderen Interessen eingeräumt wird vergleiche VwGH 29.6.2023, Ra 2020/04/0026, Rn. 13, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040141.L07