Verwaltungsgerichtshof
29.09.2025
Ra 2022/04/0141
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0142
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag muss nicht von vornherein auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden vergleiche VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0157, Rn. 29).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040141.L02