Verwaltungsgerichtshof
29.09.2025
Ra 2022/04/0141
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0142
Gemäß Paragraph 80, Absatz eins, zweiter Satz BVergG 2018 dürfen Eignungsnachweise (wie etwa über die technische Leistungsfähigkeit) nur soweit festgelegt werden, wie es durch den Gegenstand des Auftrages sachlich gerechtfertigt ist. Die Mindestanforderungen hinsichtlich der Eignung müssen somit dem Auftragsgegenstand angemessen sein (VwGH 27.2.2019, Ra 2019/04/0019, Rn. 22). Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus den (bestandfesten) Ausschreibungsbedingungen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040141.L01