Verwaltungsgerichtshof
09.11.2022
Ra 2022/04/0132
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0133 B 09.11.2022
Nichtstattgebung - Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G 2000 - Die bloße Ausübung der mit einer Bewilligung eingeräumten Berechtigung während des anhängigen Revisionsverfahrens kann nach der ständigen hg. Rechtsprechung für sich allein nicht als unverhältnismäßiger Nachteil angesehen werden. Im Fall des Obsiegens der revisionswerbenden Partei hat allein der Projektwerber die Folgen einer dann allenfalls eingetretenen Konsenslosigkeit des ausgeführten Vorhabens und die damit verbundenen finanziellen Nachteile zu tragen vergleiche VwGH 22.10.2019, Ra 2019/06/0148-0150, Rn. 13, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040132.L01