Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0132

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/04/0133 B 09.11.2022

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G 2000 - Die bloße Ausübung der mit einer Bewilligung eingeräumten Berechtigung während des anhängigen Revisionsverfahrens kann nach der ständigen hg. Rechtsprechung für sich allein nicht als unverhältnismäßiger Nachteil angesehen werden. Im Fall des Obsiegens der revisionswerbenden Partei hat allein der Projektwerber die Folgen einer dann allenfalls eingetretenen Konsenslosigkeit des ausgeführten Vorhabens und die damit verbundenen finanziellen Nachteile zu tragen vergleiche VwGH 22.10.2019, Ra 2019/06/0148-0150, Rn. 13, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040132.L01