Verwaltungsgerichtshof
05.12.2024
Ra 2022/04/0121
Die Ausschreibungsunterlagen und alle anderen Festlegungen im Vergabeverfahren wurden unangefochten bestandsfest. Daraus ergibt sich die Bindung der am Vergabeverfahren Beteiligten an die Ausschreibungsbedingungen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022040121.L08