Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0121

Rechtssatz

Die Ausschreibungsunterlagen und alle anderen Festlegungen im Vergabeverfahren wurden unangefochten bestandsfest. Daraus ergibt sich die Bindung der am Vergabeverfahren Beteiligten an die Ausschreibungsbedingungen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022040121.L08