Verwaltungsgerichtshof
21.01.2026
Ro 2022/04/0010
Mangels einer einschlägigen Unionsregelung ist es Sache des innerstaatlichen Rechts, die für den Schutz des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die Festlegung der Referenzpreismethode wesentlichen Verfahrensmodalitäten zu regeln und die zuständigen Gerichte zu bestimmen, ohne dabei das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz zu beeinträchtigen vergleiche EuGH 25.1.2024, C-277/22, Global NRG, Rn. 24).
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022040010.J12