Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2026

Geschäftszahl

Ro 2022/04/0010

Rechtssatz

Gem. Artikel 27, Absatz 4, VO (EU) 2017/460 hat die nationale Regulierungsbehörde die Referenzpreismethode nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens mittels einer begründeten Entscheidung festzulegen oder zu genehmigen. Gegen diese begründete Entscheidung kommt der Netzbenutzerin des Fernleitungsnetzes und somit "betroffenen Partei" das gemäß Artikel 41, Absatz 17, RL 2009/73/EG aus dem Unionsrecht erwachsende Recht auf eine wirksame Beschwerde zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022040010.J10