Verwaltungsgerichtshof
21.01.2026
Ro 2022/04/0010
Gem. Artikel 27, Absatz 4, VO (EU) 2017/460 hat die nationale Regulierungsbehörde die Referenzpreismethode nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens mittels einer begründeten Entscheidung festzulegen oder zu genehmigen. Gegen diese begründete Entscheidung kommt der Netzbenutzerin des Fernleitungsnetzes und somit "betroffenen Partei" das gemäß Artikel 41, Absatz 17, RL 2009/73/EG aus dem Unionsrecht erwachsende Recht auf eine wirksame Beschwerde zu.
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022040010.J10