Verwaltungsgerichtshof
21.01.2026
Ro 2022/04/0010
Das GWG 2011 dient innerstaatlich der Durchführung bzw. Umsetzung u.a. der durch die VO (EG) 715 aus 2009, geänderten Tarifierung der Fernleitungssysteme, weg von entfernungsabhängigen Tarifkomponenten zu einer getrennten Festlegung der Tarife für den Erdgastransport pro Einspeisepunkt in das Fernleitungssystem (Entry) und pro Ausspeisepunkt aus dem Fernleitungssystem (Exit), und der RL 2009/73/EG, deren Ziel es ist, Mindestnormen festzulegen, durch die den Zielen des Verbraucherschutzes, der Versorgungssicherheit, des Umweltschutzes und einer gleichwertigen Wettbewerbsintensität in allen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird vergleiche Regierungsvorlage 1081 BlgNR 24. Gesetzgebungsperiode 2, 5, 10).
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022040010.J04