Verwaltungsgerichtshof
21.01.2026
Ro 2022/04/0010
Mit VO (EG) Nr. 715 aus 2009, wurde das Konzept des Ein- und Ausspeisesystems (Entry/Exit-System) eingeführt, mit dem, wie sich aus dem 19. Erwägungsgrund und Artikel 13, dieser VO ergibt, den Nutzern des Gasfernleitungsnetzes ermöglicht werden soll, mit Gas unabhängig von seiner konkreten physischen Bewegung zu handeln, wodurch die Tarife für die Nutzung des Fernleitungsnetzes unabhängig von bestimmten Gastransportrouten sind vergleiche EuGH 2.10.2025, C-369/24, MET Magyarország und Global NRG ROM, Rn. 23).
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022040010.J01