Verwaltungsgerichtshof
08.03.2023
Ra 2022/03/0239
Ob eine behördliche Absonderung vorlag, wird ebenso wie deren zeitlicher Umfang durch den behördlichen Absonderungsbescheid festgelegt; insoweit entfaltet dieser somit Bindung im Vergütungsverfahren, nicht aber hinsichtlich der Kausalität eines geltend gemachten Verdienstentgangs.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030239.L02