Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/03/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/03/0096 B 25. April 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein vergleiche VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, mwN), weshalb auch die vorliegende Abweisung von Anträgen auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers davon erfasst ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030194.L01