Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/03/0168

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/03/0169

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/05/0047 E 26. Februar 2020 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Organisationseinheit, die zwingend als staatliche eingerichtet ist, wie eben die Gemeinde, fällt nicht unter den Begriff der "Öffentlichkeit" (und damit auch nicht unter den Begriff der "betroffenen Öffentlichkeit") im Sinne der Aarhus-Konvention.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030168.L04