Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/03/0096

Rechtssatz

Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein vergleiche VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, mwN), weshalb auch die vorliegende Abweisung von Anträgen auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers davon erfasst ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030096.L01