Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/03/0040

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/03/0080 B 29. Juli 2020 RS 5

Stammrechtssatz

Eine positive Ermessensentscheidung bei der Ausstellung eines Waffenpasses setzt voraus, dass die geltend gemachten privaten Interessen einem Bedarf nahe kommen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030040.L01