Verwaltungsgerichtshof
24.02.2022
Ra 2022/03/0040
GRS wie Ra 2020/03/0080 B 29. Juli 2020 RS 5
Eine positive Ermessensentscheidung bei der Ausstellung eines Waffenpasses setzt voraus, dass die geltend gemachten privaten Interessen einem Bedarf nahe kommen.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030040.L01