Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/03/0004

Rechtssatz

Wurde das in Revision gezogene Erkenntnis dem Revisionswerber nicht (wirksam) zugestellt, weil das VwG die Zustellung nicht an ihn, sondern an den ehemaligen Rechtsvertreter verfügt hat, hindert dies nicht die Erhebung der Revision, weil das Erkenntnis durch Zustellung an die belangte Behörde wirksam erlassen wurde vergleiche Paragraph 26, Absatz 2, VwGG, zur rechtswirksamen Erlassung eines Erkenntnisses durch Zustellung an die belangte Behörde etwa VwGH 20.2.2019, Ra 2018/03/0121, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030004.L01