Verwaltungsgerichtshof
12.10.2022
Ra 2022/02/0173
Die als Sicherungsmaßnahme zu qualifizierende Entziehung der Lenkberechtigung hat keinen Strafcharakter, sondern knüpft das Entziehungsverfahren gegebenenfalls lediglich an ein Strafverfahren an vergleiche VwGH 24.9.2020, Ra 2020/11/0142).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020173.L05