Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/02/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/02/0284 E 23. Jänner 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat die mit einer erhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung einhergehenden Umstände bereits durch die Gliederung der Absätze in Paragraph 99, StVO 1960 mit ihren unterschiedlichen Strafrahmen entsprechend gewichtet vergleiche VwGH 6.7.2015, Ra 2015/02/0042).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020173.L01