Verwaltungsgerichtshof
16.08.2022
Ra 2022/02/0147
Die von der Revisionswerberin relevierten Formfehler bei der Zustellung erweisen sich nicht als maßgeblich, sofern betreffend die Zustellung Heilung eingetreten ist.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020147.L01