Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/02/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/02/0170 E 16. Februar 2023 RS 7 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat hat sich am jeweils in Betracht kommenden Tatbild zu orientieren, die Frage ihrer Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG ist folglich in jedem konkreten Fall einzeln zu beurteilen. Im Spruch sind die wesentlichen Tathandlungen konkret auszuführen und nicht mit den Worten des Tatbestandes.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022020146.L07