Verwaltungsgerichtshof
22.08.2022
Ra 2022/02/0143
Bei der Verwirklichung des Tatbildes des Paragraph 101, Absatz eins, Litera e, KFG 1967 geht es um den Vorwurf der Nichteinhaltung von Sicherheitsmaßnahmen; auf die allfällige Beschädigung von Fahrzeugen kommt es nicht an.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020143.L03