Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/02/0024

Rechtssatz

Der bloße Verweis auf die Begründung einer Entscheidung, die infolge ihrer Aufhebung durch den VwGH nicht mehr dem Rechtsbestand angehört vergleiche zur ex tunc Wirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des VwGH etwa VwGH 15.6.2021, Ra 2020/08/0025), genügt den Anforderungen an die Begründung gemäß Paragraph 29, VwGVG 2014 eines Erkenntnisses nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020024.L02