Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2022

Geschäftszahl

Ro 2022/02/0017

Rechtssatz

Die Frage, inwieweit eine Verwaltungsübertretung einer natürlichen Person einer juristischen Person zugerechnet werden kann, betrifft den Schuldspruch und nicht den Strafausspruch.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022020017.J11