Verwaltungsgerichtshof
08.09.2022
Ro 2022/02/0017
Zur Parteistellung natürlicher Personen im Verwaltungsstrafverfahren gegen eine juristische Person: Bei einem gegen eine juristische Person geführten Verwaltungsstrafverfahren handelt es sich um ein solches sui generis, für das mangels anderer gesetzlicher Regelungen auf das VStG zurückgegriffen werden muss (so schon VwGH 29.3.2019, Ro 2018/02/0023).
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022020017.J06