Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2022

Geschäftszahl

Ro 2022/02/0017

Rechtssatz

Zur Parteistellung natürlicher Personen im Verwaltungsstrafverfahren gegen eine juristische Person: Bei einem gegen eine juristische Person geführten Verwaltungsstrafverfahren handelt es sich um ein solches sui generis, für das mangels anderer gesetzlicher Regelungen auf das VStG zurückgegriffen werden muss (so schon VwGH 29.3.2019, Ro 2018/02/0023).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022020017.J06