Verwaltungsgerichtshof
14.12.2023
Ro 2022/02/0012
Die Antwort auf die Frage, ob sich das anhängige Verwaltungsstrafverfahren auf dieselbe Tat bezieht, von der der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen wurde, sohin ob ein im Wesentlichen identer Sachverhalt vorliegt, hängt von den festgestellten Umständen ab, insbesondere welcher Sachverhalt (welche "Tat") dem Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren angelastet wurde (VwGH 5.5.2023, Ra 2022/03/0280).
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022020012.J05