Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2023

Geschäftszahl

Ro 2022/02/0012

Rechtssatz

Die Antwort auf die Frage, ob sich das anhängige Verwaltungsstrafverfahren auf dieselbe Tat bezieht, von der der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen wurde, sohin ob ein im Wesentlichen identer Sachverhalt vorliegt, hängt von den festgestellten Umständen ab, insbesondere welcher Sachverhalt (welche "Tat") dem Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren angelastet wurde (VwGH 5.5.2023, Ra 2022/03/0280).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022020012.J05