Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0243

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/01/0356 E 10. Februar 2022 RS 5

Stammrechtssatz

Der VwGH hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass sich ein minderjähriger Staatsbürger, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach Paragraph 27, Absatz 2, StbG 1985 die auf den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichtete Willenserklärung seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss bzw. dass diese den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bewirken kann vergleiche VwGH 16.2.2012, 2010/01/0035-0036, sowie VwGH 15.3.2012, 2010/01/0026).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010243.L01