Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/03/0051 B 22. Juni 2016 RS 2

Stammrechtssatz

"Sinngemäß" verwiesene Bestimmungen sind regelmäßig nicht wörtlich, sondern gegebenenfalls nach einer entsprechend dem Kontext der Verweisungsnorm erforderlichen Anpassung anzuwenden vergleiche etwa VwGH vom 29. Juli 2015, Ra 2015/07/0034, vom 26. Mai 2014, 2012/03/0132, und vom 17. Jänner 1997, 96/07/0117). Die sinngemäße Anwendung der verwiesenen Norm darf dieser aber keinen anderen Sinn geben, ihr Bedeutungsgehalt also keine Änderung erfahren.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022010220.L03