Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/21/0162

Rechtssatz

Die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gegen den über den unbefristeten Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" und auch über eine Aufenthaltsberechtigung nach Artikel 7, des ARB 1/80 verfügenden Fremden ist am Maßstab des Paragraph 52, Absatz 5, FrPolG 2005 zu prüfen vergleiche VwGH 7.10.2021, Ra 2020/21/0363, betreffend die Stellung des Paragraph 52, Absatz 5, FrPolG 2005 im "Stufenbau" der jeweils erforderlichen Gefährdungsprognosen bei Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210162.L01