Verwaltungsgerichtshof
09.06.2022
Ra 2021/21/0157
Die strafgerichtliche Unbescholtenheit eines Fremden muss nicht in jedem Fall zu einer positiven Gefährdungsprognose führen. Vielmehr kann sich auch aus besonderen Umständen in dessen Person eine vom Fremden ausgehende Gefährlichkeit ergeben vergleiche VwGH 24.4.2020, Ra 2020/21/0008, VwGH 4.4.2019, Ro 2018/01/0014).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210157.L03