Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/21/0157

Rechtssatz

Die strafgerichtliche Unbescholtenheit eines Fremden muss nicht in jedem Fall zu einer positiven Gefährdungsprognose führen. Vielmehr kann sich auch aus besonderen Umständen in dessen Person eine vom Fremden ausgehende Gefährlichkeit ergeben vergleiche VwGH 24.4.2020, Ra 2020/21/0008, VwGH 4.4.2019, Ro 2018/01/0014).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210157.L03