Verwaltungsgerichtshof
09.06.2022
Ra 2021/21/0157
GRS wie Ra 2017/21/0237 E 25. Jänner 2018 RS 1
Auch ein festgestelltes Fehlverhalten eines Fremden, das (noch) nicht zu einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Bestrafung geführt hat, kann zur Beurteilung der für ein Aufenthaltsverbot erforderlichen Gefährdungsprognose herangezogen werden vergleiche VwGH 23.3.2017, Ra 2016/21/0349).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210157.L02