Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/21/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/21/0237 E 25. Jänner 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Auch ein festgestelltes Fehlverhalten eines Fremden, das (noch) nicht zu einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Bestrafung geführt hat, kann zur Beurteilung der für ein Aufenthaltsverbot erforderlichen Gefährdungsprognose herangezogen werden vergleiche VwGH 23.3.2017, Ra 2016/21/0349).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210157.L02