Verwaltungsgerichtshof
22.02.2021
Ra 2021/21/0013
GRS wie Ra 2020/21/0537 B 22. Februar 2021 RS 1 (Hier: langer Zeitraum, vielfältige Suchtmittel, große Mengen Heroin, teilweise im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, erst durch die Festnahme beendeter Suchtgifthandel vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/20/0259))
Grenzüberschreitender Suchtgiftschmuggel stellt ein besonders verpöntes Fehlverhalten dar, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr besteht und bei dem auch ein längeres Wohlverhalten in Freiheit noch nicht für die Annahme eines Wegfalls der daraus ableitbaren Gefährdung ausreicht vergleiche VwGH 24.10.2019, Ra 2019/21/0207; VwGH 4.4.2019, Ra 2019/21/0060).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210013.L03