Verwaltungsgerichtshof
12.09.2023
Ra 2021/20/0449
GRS wie Ra 2021/20/0458 E 2. März 2022 RS 5
Die bloße Wiedergabe der im Strafregister vermerkten Urteilsdaten ist - schon grundsätzlich, im Besonderen aber in einem Fall, der durch einen über 16-jährigen, überwiegend qualifiziert rechtmäßigen Aufenthalt gekennzeichnet ist - nicht ausreichend, um die von einem Fremden ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in einer dem Gesetz entsprechenden Weise begründen zu können vergleiche VwGH 20.10.2016, Ra 2016/21/0289; 21.12.2021, Ra 2020/21/0343, jeweils mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021200449.L01