Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/20/0393

Rechtssatz

Nicht nur eine unrichtige Übersetzung, sondern auch das Fehlen der Übersetzung der "Rechtsmittelbelehrung" im Sinn des Paragraph 12, Absatz eins, BFA-VG 2014 kann nach Versäumung einer Frist zur Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führen, wenn die sonst dafür gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung erfüllt sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200393.L06