Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/20/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/01/0418 B 30. April 2018 RS 4

Stammrechtssatz

Nach den Materialien Regierungsvorlage 952, 22. GP, 54) dient Paragraph 34, AsylG 2005 der Beschleunigung der Asylverfahren von Asylwerbern im Familienverband. Ziel der Bestimmungen ist, Familienangehörigen (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 22,) den gleichen Schutz zu gewähren, ohne sie um ihr Verfahren im Einzelfall zu bringen. Ist einem Familienangehörigen - aus welchen Gründen auch immer - ohnedies der Status des Asylberechtigten zu gewähren, so kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, er habe darüber hinaus vorgesehen, dass auch in diesem Fall eigene Fluchtgründe zu prüfen wären. Dies würde der vom Gesetzgeber ausdrücklich angeführten Beschleunigung der Asylverfahren von Asylwerbern im Familienverband entgegenstehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L02