Verwaltungsgerichtshof
29.03.2021
Ra 2021/20/0065
Gemäß Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG 2014 hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Asylwerber mittels Verfahrensanordnung darüber zu informieren, dass ihm kostenlos ein Rechtsberater zur Seite gestellt wird vergleiche VwGH 14.2.2019, Ra 2018/18/0409). Entgegen den Ausführungen der Revision ist dem Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG 2014 keine darüberhinausgehende Belehrungspflicht des Bundesverwaltungsgerichts zu entnehmen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200065.L02