Verwaltungsgerichtshof
29.03.2021
Ra 2021/20/0065
Die Behörde (im Beschwerdeverfahren: das BVwG) hat einem Fremden bestehende, konkrete Zweifel an einem behaupteten Abstammungsverhältnis mitzuteilen. Darüber hinaus ist dem Fremden auf sein Verlangen eine DNA-Analyse gemäß Paragraph 13, Absatz 4, BFA-VG 2014 "zu ermöglichen"; dieser ist auch über diese Möglichkeit zu belehren. Bevor ein Antrag aufgrund von Zweifeln an einem Verwandtschaftsverhältnis abgewiesen wird, haben jedenfalls gemäß Paragraph 13, Absatz 4, BFA-VG 2014 eine organisatorische Hilfestellung zur Beibringung des DNA-Nachweises und die entsprechende Belehrung zu erfolgen vergleiche zu einem Verfahren nach Paragraph 35, AsylG 2005 VwGH 3.12.2020, Ra 2020/20/0262, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200065.L01