Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/19/0294

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/19/0380 E 25. September 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist mit den ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren tragenden Grundsätzen des Parteiengehörs und der freien Beweiswürdigung unvereinbar, einen Bescheid auf Beweismittel zu stützen, welche der Partei nicht zugänglich gemacht worden sind vergleiche VwGH 25.9.2014, 2011/07/0006, mwN; das gilt auch für Erkenntnisse des BVwG).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021190294.L02