Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/19/0233

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/01/0009 B 2. September 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Das Vorbringen des Asylwerbers muss, um eine maßgebliche Wahrscheinlichkeit und nicht nur eine entfernte Möglichkeit einer Verfolgung glaubhaft zu machen, eine entsprechende Konkretisierung aufweisen. Die allgemeine Behauptung von Verfolgungssituationen, wie sie in allgemein zugänglichen Quellen auffindbar sind, wird grundsätzlich zur Dartuung von selbst Erlebtem nicht genügen vergleiche VwGH 10.8.2018, Ra 2018/20/0314, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190233.L03