Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/19/0032

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/19/0033

Ra 2021/19/0034

Ra 2021/19/0035

Ra 2021/19/0036

Ra 2021/19/0037

Rechtssatz

Weder aus Paragraph 24, Absatz eins, VwGG noch aus irgendeiner anderen Bestimmung dieses Gesetzes ergibt sich, dass eine Revision, die mit einem Antrag auf Verfahrenshilfe verbunden ist, nicht beim Verwaltungsgericht, sondern unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190032.L01