Verwaltungsgerichtshof
25.03.2021
Ra 2021/19/0032
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/19/0033
Ra 2021/19/0034
Ra 2021/19/0035
Ra 2021/19/0036
Ra 2021/19/0037
Weder aus Paragraph 24, Absatz eins, VwGG noch aus irgendeiner anderen Bestimmung dieses Gesetzes ergibt sich, dass eine Revision, die mit einem Antrag auf Verfahrenshilfe verbunden ist, nicht beim Verwaltungsgericht, sondern unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen wäre.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190032.L01