Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/17/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/21/0034 E 26. Juni 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Die durch eine aufenthaltsbeendende Maßnahme bewirkte Trennung von Familienangehörigen ist im großen öffentlichen Interesse an der Verhinderung von Suchtgiftkriminalität in bestimmten Konstellationen in Kauf zu nehmen vergleiche VwGH 5.10.2017, Ra 2017/21/0174; VwGH 20.10.2016, Ra 2016/21/0271).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170106.L04